§ 2 Vertragsschluss

 (1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, in unserem Online-Shop Waren zu bestellen.

(2) Mit Anklicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot im Sinne des § 145 BGB ab. Unmittelbar vor Abgabe dieser Bestellung können Sie die Bestellung noch einmal überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte E-Mail, in welcher wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.

(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären (Auftragsbestätigung) oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden. Ausnahmsweise erfolgt die Annahme der Bestellung bei Zahlung mit Vorkasse und PayPal unmittelbar mit Ihrer Bestellung.